Pflege aktuell

Hier gibt es aktuelle Informationen zu allen Themenbereichen rund um das Thema Pflege, Pflegeleistungen und Neuerungen

Änderungen bei der Verhinderungspflege 2026

Ab dem 01.01.2026 kann die Verhinderungspflege ausschließlich für das letzte Jahr abgerechnet werden, nicht mehr vier Jahre rückwirkend. Heißt konkret, dass die Verhinderungspflege nur noch für das Jahr 2025 nachträglich abgerechnet werden kann. Ein entsprechender Antrag muss bis spätestens 31.12.2026 bei der Pflegekasse gestellt werden

Beratungseinsätze: weniger Pflichttermine

Für die Pflegegrade 4 und 5 gilt ab 2026 nur noch ein halbjährlicher verpflichtender Beratungseinsatz, nicht  wie bisher vierteljährlich.
Rechtlich bleibt der Beratungseinsatz damit verpflichtend, organisatorisch wird er entschärft. Zusätzliche Beratungen sind weiterhin möglich und kostenfrei – sie sind nur nicht mehr zwingend vorgeschrieben. 

Fortzahlung des Pflegegeldes bei Krankenhaus- und Rehaaufenthalt

Geht ein Pflegebedürftiger ins Krankenhaus oder in eine Reha-/Vorsorgeeinrichtung, wird das Pflegegeld künftig bis zu acht statt bisher vier Wochen weitergezahlt. 
Gleichzeitig werden die Sozialversicherungsbeiträge der eigentlichen Pflegeperson, konkret die Rentenbeiträge, in diesem Zeitraum weitergeführt. Damit wird berücksichtigt, dass die pflegende Person grundsätzlich verfügbar bleibt, auch wenn die eigentliche Pflege vorübergehend von der Einrichtung übernommen wird.